Angelkarten
- Voraussetzung für den Erwerb einer Jahres-/Tages-Wochenendkarte ist ein gültiger deutscher Fischereischein, ausgestellt von Ihrer Gemeinde oder Stadt.
- Da wir zum Bundesland Hessen gehören, gelten die Gesetzgebungen des Hessischen Fischereigesetzes. (HFischG; HFischV)
- Den Bedingungen und der Gewässerordnung, die auf den einzelnen Erlaubnisscheinen stehen, sind unbedingt Folge zu leisten.
- Der gültige Fischereischein zum Erwerb einer Tages- oder Wochenendkarte ist vor Angelbeginn in der Vereinshütte abzugeben bzw. vorzulegen.
- An der Vereinstrecke ist der jeweiligen Kontrollperson des Vereins die gelöste Angelberechtigung auf verlangen vorzuzeigen.
- Eine Fangliste ist zu führen und nach dem Fischen in den dafür vorgesehenen Briefkasten einzuwerfen.
- Das Vereinsheim ist an Wochenenden und Feiertagen ab 9.00 Uhr - 13.00 Uhr geöffnet .
Zur Zeit werden keine Tages- und Wochenendkarten an Gastangler ausgehändigt !!!!
Wir von der AGH wünschen Ihnen "Petri Heil"
