Angelkarten

 
  • Voraussetzung für den Erwerb einer Jahres-/Tages-Wochenendkarte ist ein gültiger deutscher Fischereischein, ausgestellt von Ihrer Gemeinde oder Stadt.
  • Da wir zum Bundesland Hessen gehören, gelten die Gesetzgebungen des Hessischen Fischereigesetzes. (HFischG; HFischV)
  • Den Bedingungen und der Gewässerordnung, die auf den einzelnen Erlaubnisscheinen stehen, sind unbedingt Folge zu leisten.
  • Der gültige Fischereischein zum Erwerb einer Tages- oder Wochenendkarte ist vor Angelbeginn in der Vereinshütte abzugeben bzw. vorzulegen.
  • An der Vereinstrecke ist der jeweiligen Kontrollperson des Vereins die gelöste Angelberechtigung auf verlangen vorzuzeigen.  
  • Eine Fangliste ist zu führen und nach dem Fischen in den dafür vorgesehenen Briefkasten einzuwerfen. 
  • Das Vereinsheim ist an Wochenenden und Feiertagen ab 9.00 Uhr - 13.00 Uhr geöffnet .

Zur Zeit werden keine Tages- und Wochenendkarten an Gastangler ausgehändigt !!!!

Wir von der AGH wünschen Ihnen "Petri Heil"